Körperverletzung nach § 223 StGB
Definition und Beispiele
Vorsätzliche einfache Körperverletzung
Gemäß § 223 StGB begeht eine Körperverletzung, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Dies umfasst beispielsweise Schläge, Tritte oder das Zufügen von Schnittwunden.
Gefährliche Körperverletzung
Als gefährliche Körperverletzung gilt eine Körperverletzung, die zu einer erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigung oder Lebensgefahr führt, etwa durch Knochenbrüche oder innere Blutungen.
Schwere Körperverletzung
Eine schwere Körperverletzung liegt vor, wenn die Körperverletzung eine schwere dauerhafte Schädigung der körperlichen Unversehrtheit zur Folge hat, wie z. B. Erblindung oder Verkrüppelung.
Strafen
Die Strafen für Körperverletzung reichen je nach Schweregrad von einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bis hin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe bei besonders schweren Fällen.
Fazit
Körperverletzung ist ein schwerwiegendes Delikt, das die körperliche Unversehrtheit anderer verletzt. Das Strafgesetzbuch legt unterschiedliche Strafen für verschiedene Schweregrade der Körperverletzung fest und unterstreicht damit die Notwendigkeit, solche Handlungen zu verhindern und zu bestrafen.
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